Grundfreibetrag 2025 und Vorjahre

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Grundfreibetrag

Gut zu wissen

  • Fast jedes Jahr steigt der Grundfreibetrag

Inhalt

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein Einkommensbetrag, der nicht versteuert werden kann. Der Grundfreibetrag dient als Absicherung des Existenzminimums. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen.

Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem Individuum berücksichtigt.

Alle zwei Jahre muss die Bundesregierung die Höhe des Grundfreibetrags bestimmen. Dies muss letztendlich in dem Existenzminimumbericht vorgelegt werden.

Der Bericht ist prognostisch angelegt. Das bedeutet, dass man darin die Höhe des Grundfreibetrags des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums für die folgenden 2 Jahre definiert. Auf der Basis dieses Berichts wird der Grundfreibetrag jährlich angepasst.

Grundfreibetrag 2025 und Vorjahre

Der Grundfreibetrag im Jahr 2025 beträgt 12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € für Paare.

Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt pro Veranlagungs­zeitraum nach den in § 32a Einkommensteuertarif – Einkommensteuergesetz (EStG) beschriebenen Regeln. Das Gesetz wird regel­mäßig bei einer Änderung des Einkommen­steuer­tarifs angepasst.

Der in der Tabelle genannte Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und gilt pro Kopf. Der Grundfreibetrag für Verheiratete ist also doppelt so hoch wie der für Ledige.

SteuerjahrLedigeLedige +/-Verheiratete *Verheiratete +/-
202512.096€+312€24.192€+624€
202411.784€+876€23.568€+1.752€
202310.908€+561€21.816€+1.122€
202210.347€+603€20.694€+1.206€
20219.744€+336€19.488€+672€
20209.408€+240€18.816€+480€
20199.168€18.336€
* der Grundfreibetrag bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer

Jeder Steuer­pflichtige hat einen Anspruch auf diesen jähr­lichen Grundfrei­betrag. Denn durch dieses steuer­freie Existenz­minimum wird sicher­gestellt, dass zumindest der notwendige Lebens­unterhalt bestritten werden kann.

Der Freibetrag für Kinder und Alleinerziehende

Neben dem Grundfreibetrag wird jedes Kind entweder durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag berücksichtigt. Im laufenden Jahr erhalten Eltern vorerst das Kindergeld. Bei Abgabe einer Steuererklärung stellt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung an. Dabei ermittelt es, ob der steuerliche Vorteil durch die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Ist der steuerliche Vorteil niedriger, verbleibt es beim Kindergeld. Alleinerziehende bekommen einen zusätzlichen Entlastungsbetrag.

Unverzichtbare Informationen

Wenn du dich dafür interessierst, kannst du hier mehr über Steuerklassen erfahren.


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