
Gut zu wissen
- Du hast das Recht, deine Gesetzliche Krankenkasse zu wechseln
Krankenkasse wechseln
Wann du gesetzlich krankenversichert (GKV) bist, hast du das Recht, deine Krankenkasse zu wechseln. Wenn du mindestens 12 Monaten bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert bist, kannst du deine Krankenversicherung nach dieser Bindungsfrist mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende kündigen. Deine neue Krankenversicherung übernimmt in dem Fall für dich die Erstellung und Übermittlung der Kündigung an deine alte Krankenversicherung.
Die Krankenversicherung darf Versicherte nicht ablehnen.
Der Krankenkassenwechsel in drei einfachen Schritten
- Passende neue Krankenkasse suchen
- Beitrittsantrag stellen
- Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung informieren
1. Passende neue Krankenkasse suchen
Bevor du mit der Suche beginnst, erstelle du eine Checkliste deiner spezifischen Gesundheitsbedürfnisse, wie z. B. die Art der Deckung, die du benötigst, die Ärzte oder Krankenhäuser, die du bevorzugst, und alle Medikamente, die du einnehmest.
Recherchiere und vergleiche die Leistungen und Kosten verschiedener Krankenkassen in Deutschland. Schau ihre Websites an, lies Rezensionen und frag nach Empfehlungen von Freunden und Familie. Überprüfe auch ihren Kundendienst.
Wenn du immer noch nicht weißt, welche Krankenversicherung am besten zu dir passt, solltest du dich von einem Experten beraten lassen. Sprich mit einem Versicherungsmakler oder einem unabhängigen Versicherungsberater, der dir hilfst kann, die richtige Wahl basierend auf deinen persönlichen Bedürfnissen zu treffen.
Auf unserer Seite Finanzberater in Deutschland kannst du nach geeigneten Versicherungsberatern aus ganz Deutschland suchen.
2. Beitrittsantrag stellen
Deine neue Krankenkasse bereitet alles für dich vor. Folge einfach ihren Führung.
3. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung informieren
Informiere sie per E-Mail, Post oder über ihre Webseiten.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst in der Regel deine Krankenkasse wechseln – selbst wenn du noch keine 12 Monate bei der Kasse versichert bist. Um dieses Sonderkündigungsrecht nutzen zu können, musst du bis zum Ende des Monats, zu dem die Krankenkasse den Beitrag erhöht, einen Wechsel zu einer neuen Krankenkasse deiner Wahl beantragen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall ebenfalls zwei Monate.
Wichtig ist, dass das Sonderkündigungsrecht nicht gilt, falls du freiwillig versichert bist und einen Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld abgeschlossen hast.
Bindungsfrist bei Arbeitgeber-Wechsel
Falls du deinen Arbeitgeber wechselst, hast du ein besonderes Wechselrecht. In diesem Fall kannst du sofort die Kasse wechseln, das heißt ohne Kündigung bei deiner alten Kasse und unabhängig von der Bindungsfrist. Du musst innerhalb von 14 Tagen nach dem Arbeitsbeginn eine neue Krankenkasse finden.
Unverzichtbare Informationen
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