
Gut zu wissen
- Die Rückzahlung der Mietkaution nach Mietende ist ein häufiges Problem in Deutschland
Inhalt
Rückzahlung der Mietkaution
Wenn der Mieter die gesamte Miete und Nebenkosten bezahlt und die Wohnung in einem einwandfreiem bzw. vertragsgemäßem Zustand übergeben hat, dann hat der Mieter einen Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter darf einen Teil der Kaution noch bis zur letzten Nebenkostenabrechnung behalten.
Bei der Wohnungs- oder Hausübergabe müssen unbedingt Fotos oder Videos der Räume und weiterer wichtiger Details gemacht werden, denn diese helfen, falls es zu Problemen bei der Rückzahlung der Kaution kommt.
Mietkaution: Rückzahlungsfrist
1. Die Frist, wenn alles erledigt ist
Wenn die Miete und Nebenkosten bezahlt sind und die Wohnung bei der Übergabe keine Mängel aufweist, dann hat der Mieter einen Anspruch auf die Rückzahlung in einem Zeitraum von wenigen Tagen.
2. Prüfung der Ansprüche – Mietkaution Rückzahlung
Dem Vermieter steht von der Rechtssprechung regelmäßig eine Prüfungsfrist für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis von maximal 6 Monaten zu (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2003 I-10 U 46/03). Demnach darf der Vermieter die Kaution nicht länger einbehalten, als zur Feststellung seiner berechtigten Forderungen notwendig ist.
3. Nebenkosten Abrechnung – Mietkaution Rückzahlung
Der Zeitraum ergibt sich aus den jährlichen Abrechnungsterminen der Strom- oder Gasversorger, doch unter zwei Bedingungen:
- Bei der abschließenden Abrechnung ist mit einer Nachzahlung zu rechnen.
- Der Teil der Kaution der nicht für die Nebenkosten benötigt wird, ist bereits vorher an den Mieter zurückzuzahlen.
Sobald der Vermieter alle Betriebskosten abgerechnet hat, wird auch die Auszahlung der restlichen Kautionssumme fällig.
4. Verbleibende Forderungen – Mietkaution Rückzahlung
Es gibt für verbleibende Forderungen des Vermieters keine bestimmte Frist. Hier darf er das Geld bis zur vollständigen Klärung einbehalten. Beispiel: Der Mieter bezahlt entweder die Miete nicht oder befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Vermieter.
5. Verjährung – Mietkaution Rückzahlung
Forderungen aus Mietverhältnissen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Dies gilt auch für die Kaution. Die Verjährungsfrist beginnt allerdings erst sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses bzw. zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Zum Beispiel: Ein Mietverhältnis endet am 31.01.2024. Der Rückzahlungsanspruch wird zum 31.07.2024 fällig, die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2024. Der Anspruch ist somit zum 31.12.2027 verjährt.
Mietkaution Rückzahlung ist nicht geregelt
Im Mietrecht gibt es keinen gesonderten Paragraphen, welcher die Ansprüche und Fristen zur Kautionsrückzahlung klar regelt. Darum findet man auch keinen Hinweis auf die Auszahlung nach Mietende bei dem Artikel der §551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten – BGB. Die Handhabung in der Praxis orientiert sich an Gerichtsurteilen. So gab es in der Vergangenheit diverse Urteile, die dem Vermieter die oben schon erwähnte Prüfungs- und Überlegungsfrist von 6 Monaten zugestehen. Auch das gesonderte Zurückbehaltungsrecht für noch ausstehende Nebenkosten hat seinen Ursprung in einem Urteil.
Unverzichtbare Informationen
Weitere interessante Informationen über die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses findest du in den Artikeln Mietminderung, Wohnungsübergabe Protokoll und Kündigung des Mietvertrags.
