
Gut zu wissen
- Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zu entscheiden, ob er eine Steuererklärung abgeben muss
Steuererklärung Abgabefristen
Wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, endet deine Steuererklärung Frist am 31.07. des Folgejahres. Wenn du zum Beispiel deine Steuererklärung für das Jahr 2025 abgibst, solltest du dies bis spätestens 31.07.2026 tun. In diesem Artikel erfährst du, wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und wer nicht.
Wenn dein Steuerberater deine Steuererklärung einreicht, wird die Abgabefrist in der Regel auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres verlängert. Aber auch in diesem Fall kann dein örtliches Finanzamt in bestimmten Fällen die Einkommensteuererklärung früher anfordern, jedoch nicht vor Ablauf des 31.07. des Folgejahres.
Fristen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 aufgrund der Corona-Pandemie
Für Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater abgeben, wurde die Frist für die Abgabe der Erklärung für das Rechnungsjahr 2021 um drei Monate, für das Rechnungsjahr 2022 um zwei Monate und für das Rechnungsjahr 2023 um einen Monat verlängert.
Diejenigen, die eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben mussten, hatten dafür drei Monate mehr Zeit. Die Steuererklärung musste bis zum 31.10.2022 abgegeben werden, wenn du das selbst machst. Wenn du einen Steuerberater hast, der das macht, wird die Frist für die Abgabe auf den 31.08. 2023 verlängert.
Du hast auch mehr Zeit, um deine Steuererklärung für 2022 abzugeben. Du musst deine Steuererklärung bis zum 02.10.2023 einreichen. Wenn du einen Steuerberater beauftragt hast, wird die Frist bis zum 31.07.2024 verlängert.
Jahr | Frist | Frist – Steuerberater |
---|---|---|
2021 | 31.10.2022 | 31.08.2023 |
2022 | 02.10.2023* | 31.07.2024 |
2023 | 31.08.2024 | 30.06.2025 |
* Die Frist ist am Samstag, den 30.09.2023. Da dies ein Wochenende ist, wird die Frist bis Montag, den 02.10.2024 verlängert.
Du brauchst eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung
Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung zu bekommen. Wenn du also glaubst, dass du deine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kannst, solltest du einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung an dein Finanzamt schicken. In diesem Dokument musst du die Gründe für den Antrag auf Fristverlängerung angeben und den neuen Termin nennen, bis zu dem du die Steuererklärung abgeben kannst.
Die Steuerverwaltung ist nicht verpflichtet, dem Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung stattzugeben.
Die Steuererklärung Frist ist verpasst
Versäumst du die Abgabefrist, musst du mit Sanktionen rechnen. Möglich ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags, eines Zwangsgeldes, einer Steuerschätzung und/oder die Festsetzung von Zinsen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben
1. Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer/in bist du in den folgenden Fällen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben:
- Lohnsteuerfreibetrag – du hast dir einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen (z.B. du hast dir wegen der hohen Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung einen Freibetrag eintragen lassen); Davon ausgenommen sind eingetragene Pauschalbeträge für Menschen mit einer Behinderung, Hinterbliebene und Kinderfreibeträge – oder wenn der insgesamt erzielte Lohn 2022 höchstens 13.150 € bei einer/einem Alleinstehenden bzw. 24.950 € bei einem Paar betrug
- Einkommen ohne Lohnsteuerabzug – du hast Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, von mehr als 410 € im Jahr erzielt (z.B. Mieteinnahmen)
- Lohnersatzleistungen – du hast steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Insolvenz-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 € im Jahr erhalten
- Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnerschaften – du musst auch eine Steuererklärung einreichen wan du lebst in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft und dein/e Partner/in hat bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererklärung abgegeben
- Steuerklassen für Ehe/Lebenspartnerschaft – du und dein Partner haben Lohn bezogen und sind in der Steuerklassenkombination 3 und 5 bzw. der Steuerklasse 4 mit dem Faktor
- Freibeträge für Kinder – du bist nicht verheiratete oder geschiedene Eltern und wollen einen Freibetrag für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen; das gilt auch für den Ausbildungsfreibetrag und den Behinderten-Pauschbetrag
- Scheidung und erneute Heirat – du hast dich scheiden lassen, aber im selben Jahr hast du oder dein Ex-Partner wieder geheiratet (es spielt keine Rolle, wen); du bist Witwer geworden, hast aber im selben Jahr wieder geheiratet
- Mehrere Arbeitgeberverhältnisse – du hast von mehreren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommst und hast die Steuerklasse 4
- Arbeitgeberwechsel und Eintrag „S“ in der Lohnsteuerbescheinigung – du warst innerhalb eines Jahres bei mehr als einer/einem Arbeitgeber/in beschäftigt und in deiner Lohnsteuerbescheinigung ist ein „S“ eingetragen. Das bedeutet, dass deine neue/r Arbeitgeber/in Lohnsteuer für sonstige Bezüge wie zum Beispiel Weihnachtsgeld berechnet hat, ohne Berücksichtigung des früheren Arbeitslohns bei der/dem vorherigen Arbeitgeber/in
- Abfindung – du hast eine Abfindung erhaltest und die/der Arbeitgeber/in hat die Lohnsteuer hierfür nach der „Fünftel-Regelung“ einbehalten
- Kapitalerträge – du hast Kapitalerträge erzielst, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde
- Verlustvortrag – du hattest einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren, beispielsweise im Steuerbescheid 2020 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2021 eine Steuererklärung abgegeben werden
2. Selbständig, gewerblich, land- und forstwirtschaftlich
Bist du gewerblich (§ 15 EStG), selbständig / freiberuflich (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlich (§ 13, § 13a EStG) tätig, bestehst eine Abgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Für 2022 beträgt dieser 10.347 € für eine einzeln zu veranlagende Person und 20.694 € für ein/e zusammen zu veranlagende/s Ehepaar/Lebenspartnerschaft.
3. Rentner/innen
Wenn du Rentnerin oder Rentner in Deutschland bist, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber Rentnerinnen und Rentner haben abzugsfähige Ausgaben. Das heißt, wenn das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Ausgaben über dem Grundfreibetrag liegt, müssen Steuern gezahlt werden.
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, ob er eine jährliche Steuererklärung abgeben muss, da das Finanzamt dies nicht tut.
Auch wenn du nicht verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann das Finanzamt dich dazu auffordern. Normalerweise erhältst du einen Brief vom Finanzamt mit dieser Aufforderung.
Freiwillig eine Steuererklärung abgeben
Wenn du ausschließlich Arbeitslohn beziehest, von dem bereits die Lohnsteuer durch deine/n Arbeitgeber/in einbehalten worden ist, bist du grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Du kannst aber freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben (sogenannte Antragsveranlagung). Die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung kann sich insbesondere dann lohnen,
- wenn du nicht ununterbrochenen in einem Dienstverhältnis gestanden haben
- wenn die Höhe deines Arbeitslohns im Laufe des Jahres geschwankt hat und von deiner/deinem Arbeitgeber/in ein betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich noch nicht durchgeführt worden ist
- wenn sich deine Steuerklasse oder die Zahl deiner Kinder im Laufe des Jahres zu deinen Gunsten geändert hat und dies noch nicht bei einem betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch deine/n Arbeitgeber/in berücksichtigt worden ist
- wenn deinen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind
- wenn deinen Aufwendungen für eine Basis-Krankenversicherung und/oder gesetzliche Pflegeversicherung entstanden sind, die die von deiner/deinem Arbeitgeber/in im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale übersteigen
Bis wann kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben?
Du hast vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres Zeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben (sogenannte Festsetzungsfrist – Steuererklärung Frist). Zum Beispiel die Steuererklärung für das Jahr 2021 muss bis zum 31.12.2025 beim Finanzamt eingetroffen sein.
Unverzichtbare Informationen
Der Artikel Grundfreibetrag enthält die Freibeträge des laufenden Jahres und der Vorjahre.
Wie die Steuer berechnet wird und welche Steuersätze es gibt, erfährst du im Artikel Prozentsatz der Einkommensteuer.