
Gut zu wissen
- Die Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende, die mit ihrem Kind in einer Wohngemeinschaft oder einem gemeinsamen Haus leben
Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende
Viele Elternteile ziehen ihre Kinder alleine groß.
Steuerklasse 2 gilt für alleinstehende Arbeitnehmer:innen mit Kind gedacht, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.
Um Anspruch auf diesen Betrag zu haben, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, die im Einkommenssteuergesetz festgelegt sind:
- Du übst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus
- Du wohnst mit deinem Kind in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus
- Du bist unverheiratet
- Du hast Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Du führst keinen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen erwachsenen Person
Link § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Einkommensteuergesetz (EStG)
In dem Fall, dass dein Kind bei dir und dem anderen Elternteil gemeldet ist, steht der Betrag der Person zu, die das Kindergeld erhält. Für angenommene, adoptierte und für Pflegekinder kannst du ebenfalls den Entlastungsbetrag erhalten, wenn du die obigen Voraussetzungen erfüllst.
Wenn auch ein volljähriges Kind bei dir wohnt, das aber keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat und einen finanziellen Beitrag zum Haushalt leistet, kannst du den Entlastungsbetrag nicht beanspruchen.
Generell, Voraussetzung für Steuerklasse 2 ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für welches Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird und keine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt leben, die auch als Erziehungsberechtigter agieren könnte.
Der Wechsel in die Steuerklasse 2 muss beantragt werden.
Steuerklasse 2 – Lohnsteuerberechnung
Einkommensteuerbetrag der Steuerklasse 2, bei einem Bruttogehalt zwischen 1.000 € und 5.000 €. Diese Einkommensteuerberechnung ist gültig im Jahr 2023. Die Parameter zur Berechnung der Lohnsteuer sind:
- Kirchensteuerabzug: nein
- Rentenversicherung: gesetzlich (West)
- Krankenversicherung: gesetzlich
- Pflegeversicherung: ohne Zuschlag, nicht Sachsen
- Zusatzbeitragssatz der GKV: 0,00 %
Bruttogehalt | Lohnsteuer € | Lohnsteuer % |
---|---|---|
1.000 € | 0 € | 0% |
1.500 € | 0 € | 0% |
2.000 € | 47 € | 2,35% |
2.500 € | 145 € | 5,8% |
3.000 € | 252 € | 8,4% |
3.500 € | 367 € | 10,49% |
4.000 € | 490 € | 12,25% |
4.500 € | 621 € | 13,8% |
5.000 € | 760 € | 15,2% |
Der Steuerbetrag in der Tabelle wird nur in Euro ohne Eurocent ausgewiesen.
Unverzichtbare Informationen
Link zum Artikel über die Steuerklasse in Deutschland.
Die Artikel Steuerklasse 1 und Steuerklasse 6 enthalten Einzelheiten zu diesen Steuerklassen.