Steuerklasse 6

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Steuerklasse 6 Deutschland - Tax Class 6 Germany - Porezna grupa 6 Njemačka

Gut zu wissen

  • Wenn du zwei Jobs hast, bekommst du zwei Steuerklassen. Die zweite ist die Steuerklasse 6
  • Die einzige Steuerklasse, die nicht vom Familienstand abhängt

Wann bekomme ich die Steuerklasse 6?

Die Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die mit zwei oder mehr Jobs zugewiesen wird. Dein erster Job ist in einer Steuerklasse zwischen 1 und 5. Bei dem anderen Job bekommst du die Steuerklasse 6.

Nehmen wir zum Beispiel an, dass du Single bist, hast keine Kinder und arbeitest 30 Stunden pro Woche bei deinem hauptberuflichen Job. Als unverheirateter wirst du in die Steuerklasse 1 zugeordnet. Aber du brauchst mehr Geld. In dem Fall findest du einen Nebenjob, bei dem du 700 € verdienst. Da es sich um deine Zweitbeschäftigung handelt, ordnet die Finanzverwaltung dieser Stelle automatisch die Steuerklasse 6 zu. Hättest du eine dritte Beschäftigung, würde diese automatisch ebenfalls in diese Steuerklasse fallen.

Wann du einen Minijob hast, wird dieser Job nicht besteuert. Da es nicht besteuert wird, gehört es keiner Steuerklasse an. Minijob ist eine Beschäftigung in Deutschland, bei der Beschäftigte für ihre reguläre Arbeit nicht mehr als 556 € im Monat verdienen dürfen.

In der Steuerklasse 6 beträgt der jährliche Grundfreibetrag 0 € und du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Du kannst selbst entscheiden, welcher Job Steuerklasse 6 zugeordnet werden soll. Da die Abzüge in diese Steuerklasse sehr hoch sind, solltest du diese Steuerklasse für den Job nehmen, in dem du am wenigsten Geld verdienst. Es gibt keinen Grundfreibetrag für diese Steuerklasse (0 €).

Steuerklasse 6: Minijob und Nebenjob

In manchen Fällen ist Minijob ein besser Option als Nebenjob. Der Grund ist rein rechnerisch – der Nebenjob wird immer besteuert, sodass dein Nettogehalt am Ende niedriger sein kann als dein Minijob-Nettogehalt.

Ein Nebenjob, die die Minijob-Grenze von 556 € pro Monat überschreitet, gilt als Zweitjob und fällt automatisch unter die Steuerklasse 6. Eine dritte Beschäftigung und alle anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen würden ebenfalls automatisch nach der Steuerklasse 6 besteuert werden.

Unverzichtbare Informationen

Details über Steuerklassen in Deutschland kannst du im Artikel Steuerklasse Tabelle lesen.

Die Artikel Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 und Steuerklasse 3 enthalten Einzelheiten zu diesen Steuerklassen.

Alles über den Grundfreibetrag findest du in dem Artikel Grundfreibetrag.


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