
Gut zu wissen
- Im deutschen Einkommensteuersystem gibt es 6 Steuerklassen
- Als Arbeitnehmer:in wird für dich die Lohnsteuer bei jeder Gehaltszahlung, durch dein Arbeitgeber, an das Finanzamt gezahlt
Was sind die Steuerklassen?
Vereinfacht gesagt, legen die Steuerklassen fest, wie viel Einkommensteuer der Arbeitnehmer zahlen muss. In diesem Artikel findest du eine Tabelle mit den Steuerklassen.
Wie viele Steuerklassen gibt es?
In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen, die auf der Grundlage der persönlichen Umstände einer Person festgelegt werden.
Steuerklasse ist kürzen von Lohnsteuerklasse.
Die Steuerklassen 1 bis 6 – Tabelle für dich
- Steuerklasse 1 – für ledige, kinderlose, verwitwete oder geschiedene
- Steuerklasse 2 – gilt für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3 – für Ehepartner mit deutlich höherem Einkommen (anderer Ehepartner mit geringerem Einkommen erhält automatisch Klasse 5)
- Steuerklasse 4 – wenn beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben
- Steuerklasse 5 – für Ehepartner mit deutlich geringerem Einkommen (anderer Ehepartner mit höherem Einkommen erhält Klasse 3)
- Steuerklasse 6 – gilt wenn er einen zweiten steuerpflichtigen Job haben oder hohe Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen
Steuerklasse 1
In Steuerklasse 1 werden folgende Arbeitnehmer eingruppiert:
- Ledige
- Verwitwete (nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners)
- Geschiedene
- Kinderlose
- Wan Partner im Ausland leben
- Verheiratete, aber von Ehepartner dauernd getrennt leben
- Verheiratete, aber ihr Partner lebt in einem Nicht-EU-Land
Steuerklasse 2
Steuerklasse 2 ist für alleinerziehende Arbeitnehmer:in. Voraussetzung für Steuerklasse 2 ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für welches Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird und keine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt leben, die auch als Erziehungsberechtigter agieren könnte.
Alleinerziehende gehören in Steuerklasse 1, da sie zeitgleich als alleinstehend gelten. Der Staat berücksichtigt hier jedoch den steuerlichen Vorteil durch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommensteuergesetz (EStG).
Steuerklasse 3
Steuerklasse 3 gilt für Verheiratete:r Arbeitnehmer:in mit Kind (Elterngeldbezieher) aber der Ehepartner die Steuerklasse 5 gewählt muss.
In die Steuerklasse 3 gehören Arbeitnehmer:in:
- mit eingetragener Lebenspartnerschaft
- die verheiratet sind (Mindesteinkommen von 520 €)
- verwitwete (im Jahr des Todes + Folgejahr)
Die Steuerklasse kann mehrmals im Jahr über die ELSTER-Website geändert werden.
Nur wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere (mindestens 50 %), lohnt sich unter Umständen der Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5. Ansonsten werden verheiratete Arbeitnehmer:in erst einmal automatisch in die Steuerklasse 4 einsortiert.
Steuerklasse 4
Steuerklasse 4 ist für Verheiratete mit gleichem oder ähnlichem Einkommen. Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Steuerklasse 5
Diese Steuerklasse gilt wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner berufstätig sind, einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat und ein Mindesteinkommen von 520 € vorliegt. Wer sich für Steuerklasse 5 entscheidet, kann jedoch keinen Grundfreibetrag und auch keinen Kinderfreibetrag geltend machen. Die Vorsorgepauschale, der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der Sonderausgabenpauschbetrag bleiben davon aber unberührt.
Steuerklasse 6
Steuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer:in, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.
Wer zwei Jobs nachgeht und pro Arbeitsstelle mehr als die steuerfreien 520 € (Minijob) verdient, benötigt eine zweite Steuerklasse.
Steuerklasse 6 ist die einzige Steuerklasse, bei der der Familienstand keine Rolle spielt.
Wenn Sie also zum Beispiel einen Hauptjob und einen Nebenjob nachgehen, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob automatisch in Steuerklasse 6.
Die Webseite ELSTER ist ein digitaler Zugang zum offiziellen deutschen Finanzamt.
Unverzichtbare Informationen
Weitere Informationen findest du in den Artikeln Prozentsatz der Einkommensteuer, Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 und Steuerklasse 6.
Alles, was du über eine Steuererklärung wissen musst, findest du im Artikel Abgabefrist für Steuererklärungen.