
Gut zu wissen
- Die Wohnsitzanmeldung muss innerhalb von 14 Tage nach Bezug der Wohnung erfolgen
- Die Anmeldung ist vor dem tatsächlichen Einzug nicht möglich
Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland
Die Wohnsitzanmeldung ist obligatorisch für jede Person. Die Anmeldung deines Wohnsitzes ( z.B. deiner Wohnung) musst du innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug mit vorheriger Terminvereinbarung vornehmen.
Die Wohnung-Anmeldung ist nur für Anschriften möglich, welche tatsächlich wohnhaft sind. Die Anmeldung unter einer Postadresse ist unzulässig.
Wenn du aus dem Ausland zuziehst, eine persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde ist erforderlich.
Bei einem Zuzug, innerhalb von Deutschland, kann eine andere Person zur Abgabe des ausgefüllten Meldescheins und Entgegennahme der Anmeldebestätigung bevollmächtigt werden. Aber es ist immer besser persönlich die Anmeldung bei der Meldebehörde vorzusprechen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich ohne ihren gesetzlichen Vertretern nicht anmelden.
Inhalt
Diese Unterlagen mitbringen
- Personalausweis: Für deutsche Staatsangehörige.
- Reisepass: Für deutsche Staatsangehörige. Falls vorhanden oder wenn du keinen Personalausweis besitzt. Auch im Reisepass wird der Wohnort eingetragen.
- Reisepass: Für deutsche Staatsangehörige. Falls du keinen Personalausweis hast, ist dies eine Alternative, da der Wohnort dort auch eingetragen ist.
- Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum: Wenn du ein ausländischer Staatsangehörige bist. Für Menschen aus der Europäischen Union genügt der Reisepass.
- Anmeldeformular mit Unterschrift des Meldepflichtigen: Gilt, wenn du nicht persönlich vorsprechen kannst und die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt.
- Meldepflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Einverständniserklärung): Für den Zuzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil, ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich.
- Einzugsbestätigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers: Deine Vermieterin oder dein Vermieter ist verpflichtet, dich die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen.
- Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung: Wenn du in dein Eigenheim einziehst. Es reicht aus, wenn du eine Kopie vorlegst. Personen, die selbst genutztes Wohneigentum beziehen, können die Bestätigung selber ausfüllen.
Wenn du aus dem Ausland zuziehst
Falls du verheiratet bist oder in einem Lebenspartnerschaft bist, bringst du deine Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Wenn Kinder hast, benötigst du die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) deiner zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen (außer Europäischen Union) Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, einer Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Hier ist die Liste mit gerichtlich anerkannten Übersetzern. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Bei einer Anmeldung im Familienverband, sind die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen nötig.
Information:
Bürger in Deutschland | 31.03.2023 | 30.06.2023 |
---|---|---|
Deutsche | 71 942 394 | 71 891 352 |
Ausländer | 12 490 276 | 12 590 915 |
Gesamt | 84 432 670 | 84 482 267 |
Meldebestätigung
Nach deiner Anmeldung erhalten du eine Meldebestätigung (Anmeldebescheinigung, Meldebescheinigung oder Anmeldebestätigung).
Für alle ohne deutschen Personalausweis oder Reisepass wird diese Meldebestätigung für viele Prozesse in Deutschland benötigt.
Unverzichtbare Informationen
Am besten schließt du eine Hausratversicherung für dein (gemietetes) Gebäude ab, sobald du einziehst, sowie eine Rechtsschutzversicherung, die dir hilft, wenn etwas schiefgeht.
Auf dieser Seite findest du Finanzberater aus ganz Deutschland, die dir die richtige Versicherung anbieten.
Bitte lies den Artikel zur Mietminderung, der dich über deine gesetzlichen Rechte informiert, wenn mit der Wohnung oder dem Haus, das du gemietet hast, etwas nicht stimmt.