Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

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Gut zu wissen

  • Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 €

Inhalt

Rundfunkbeitrag: Wer muss zahlen?

Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des öffentlichen Wohls müssen in Deutschland Rundfunkbeitrag zahlen.


Rundfunkbeitrag für Bürger

Die monatliche Rundfunkgebühr pro Haushalt oder Wohnung beträgt 18,36 €, das sind 220,32 € pro Jahr. Je nach Lebens-/Wohnsituation können jedoch unterschiedliche Regelungen gelten. Welche Konditionen für bestimmte Bürgergruppen gelten, liest nachfolgend.

1. Wohngemeinschaften, Familien und Singles

Es spielt keine Rolle, wie viele Personen (Untermieter eingeschlossen) in Ihrem Haushalt leben, es muss pro Haushalt nur ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Auch für Wohngemeinschaften gilt: Pro Wohngemeinschaft muss nur ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Sie entscheiden, wer die angemeldete Person für eine Rundfunkbeitragszahlung sein wird.

Wenn ihr zusammenzieht und jeder von euch bereits ein eigenes Rundfunk-Beitragskonto besitzt, könnt ihr entscheiden, unter welchem ​​Beitragskonto die WG geführt werden soll. Alle anderen Beitragskonten könnt ihr unter Angabe der Nummer dieses Beitragskontos abmelden werden.

Zieht der Beitragskontoinhaber aus der WG aus, nimmt er sein Beitragskonto mit. Dann muss das neue Beitragskonto für die bisherige WG auf den Namen einer der dort verbliebenen Personen angemeldet werden.

2. Studierende, Azubis und Schüler

Für Studierende, die keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben und nicht bei ihren Eltern wohnen, gilt das Gleiche wie für alle volljährigen Bürger: Pro Wohnung muss ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 18,36 € gezahlt werden. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person die 18,36 € Beitrag pro Monat.

Wenn du in einem Studierendenwohnheim wohnst und dein Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, gewert es als Wohnung. Dabei ist es egal, ob du ein eigenes Bad oder eine eigene Küche hast, du musst pro Zimmer einen monatlichen Beitrag von 18,36 € zahlen.

Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus getrennt sind, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. Dann fallen pro Wohngemeinschaft 18,36 € pro Monat an.

Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Erasmus-Studierende oder andere Stipendiaten sind grundsätzlich beitragspflichtig.

3. Rentner

Rentner tragen zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags bei. Beziehen sie neben ihrer Rente eine Sozialleistung, können sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

4. Empfänger von Sozialleistungen

Wenn du bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) beziehst, kannst du dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkgebühr.

5. Geflüchtete, Asylsuchende und ihre Helfer

Für Ge­flüch­tete und Asyl­suchen­de gelten beim Rundfunkbeitrag besondere Bedingungen, insbesondere in der Anfangs­zeit.

6. Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen (Merkzeichen RF) können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der monatliche Beitrag für Menschen mit Behinderungen beträgt 6,12 €, aber wenn sie jedoch bestimmte Sozialleistungen erhalten, können sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Das Merkzeichen RF steht für „Rundfunkgebührenbefreiung“.

7. Inhaber von Nebenwohnungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Inhaber von Neben­wohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Neben­wohnungen befreit werden.

8. Inhaber von leerstehenden Wohnungen

Eine leerstehende Wohnung muss nicht gemeldet werden, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Wohnung ist unbewohnt
  • es besteht kein Mietvertrag
  • für die Wohnung ist keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet.

Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen

Ein Unter­nehmer ist eine na­tür­liche oder juris­tische Person oder eine rechts­fähige Personen­ge­sell­schaft, die bei Ab­schluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer ge­werb­lichen oder selbst­ständigen beruf­lichen Tätig­keit handelt. Auch Freiberufler, Handwerker, Landwirte und Kleinunternehmer, die sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssen, gelten als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als Einzelunternehmer tätig sind oder Arbeitnehmer beschäftigen.

Nutzt ein Gewerbetreibender, Selbständiger oder Freiberufler für seine berufliche Tätigkeit einen Raum oder Bereich in einer Privatwohnung und ist dieser Raum direkt zugänglich, handelt es sich um eine Betriebsstätte, die angemeldet werden und den Rundfunkbeitrag bezahlen muss.

Auch Kraftfahrzeuge, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, müssen beim ARD ZDF angemeldet werden. Pro Kraftfahrzeug wird eine monatliche Rundfunkgebühr von 6,12 € erhoben.


Rundfunkbeitrag Staffel für Unternehmen und Institutionen

Die Staffel richtet sich nach der Mitarbeiterzahl.

StaffelBeschäftigte pro BetriebsstätteAnzahl der BeiträgeBeitrags­höhe pro Monat
10 bis 81/36,12 €
29 bis 19118,36 €
320 bis 49236,72 €
450 bis 249591,80 €
5250 bis 49910183,60 €
6500 bis 99920367,20 €
71.000 bis 4.99940734,40 €
85.000 bis 9.999801.468,80 €
910.000 bis 19.9991202.203,20 €
10ab 20.0001803.304,80 €
Rundfunkbeitrag Beitragsstaffel für Unternehmen und Institutionen

Unverzichtbare Informationen

Weitere interessante Informationen findest du in den Artikeln Mietminderung, Wohnungsübergabe Protokoll und Kündigung des Mietvertrags.


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